AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

Gültigkeit

Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ab dem
01. März 2025 und ersetzt alle vorgängigen Bedingungen. Sie sind Bestandteil aller Verträge (Hotel, Bankett, Seminar, Restaurant) zwischen der Trauben Gastronomie GmbH und dem Auftraggeber alias Veranstalter.

Reservation und Bestätigung

Das Anlassblatt oder die Buchungsbestätigung mit den Einzelheiten gilt als Bestätigung für Ihre Veranstaltung bzw. Ihren Besuch. Die Trauben Gastronomie GmbH behält sich vor, nach Ablauf der Optionsfrist automatisch über die reservierten Räumlichkeiten und/oder Zimmer zu verfügen, sofern mittels Unterzeichnung der Offerte keine definitive Buchung zustande gekommen ist.

Preise

Alle aufgeführten Preise verstehen sich in Schweizer Franken, inklusive der geltenden und gesetzlichen Mehrwertsteuer. Sofern keine anderen Angaben ersichtlich sind, gelten die Preise pro Stück bzw. pro Person und Tag.
Preisänderungen aufgrund gesetzlicher oder wirtschaftlicher Veränderungen bleiben dem Gasthaus vorbehalten.
Die Fremdwährung Euro wird 1:1 umgerechnet. Alle anderen Fremdwährungen werden nicht akzeptiert.

Zahlungsbedingungen

Sämtliche Rechnungen sind innert der vereinbarten Zahlungsfrist oder spätestens 30 Tage ab Rechnungsdatum zu bezahlen.
Nach der Veranstaltung wird Ihnen eine detaillierte Rechnung über alle erbrachten Leistungen oder Konsumationen zugestellt.
Aus Sicherheitsgründen kann ab einem Konsumationsbetrag von CHF 1'000.00 lediglich bargeldlos bezahlt werden, wobei wir die Annahme von 1’000er-Noten grundsätzlich verweigern.

Annullations-Bedingungen Seminare, Tagungen, Generalversammlungen & Bankette

Alle Stornierungen von Reservationen jeglicher Form müssen schriftlich erfolgen.

Stornierung

  • bis 32 Tage vor Beginn entstehen keine Kosten

Bearbeitungsgebühr von CHF 250.00 bei Hochzeiten

  • 31 – 15 Tage vor Beginn 50 % der reservierten Leistung inklusive Hotelzimmer
  • 14 – 08 Tage vor Beginn 75 % der reservierten Leistung inklusive Hotelzimmer
  • 07 – 01 Tage vor Beginn 100 % der reservierten Leistung inklusive Hotelzimmer

Personenzahländerungen

  • bis 48 Stunden vor Beginn entstehen keine Kosten
  • Die Personenzahl die 48 Stunden vor dem Anlass gemeldet wird, wird Ihnen zu 100% in Rechnung gestellt inklusive Hotelzimmer

Je nach Grösse der Veranstaltung erlauben wir uns eine Anzahlung der voraussichtlichen Gesamtkosten der Pauschale bzw. des Menüpreises oder eine höhere Teilzahlung in Rechnung zu stellen. Falls noch kein Angebot definiert wurde, beziehen wir uns bei den reservierten Leistungen auf einen Betrag von CHF 60.00 pro Person. Wenn die Auswahl bereits getroffen wurde, gilt die Pauschale bzw. der Menüpreis pro Person als Rechnungsgrundlage. Spätester Zahlungseingang 7 Tage vor der Veranstaltung.

 

Annullations-Bedingungen Hotelzimmer 

Alle Stornierungen von Reservationen jeglicher Form müssen schriftlich erfolgen.

Annullations-Bedingungen bis 3 Zimmer

Eine kostenlose Stornierung bei einer garantierten Buchung ist bis 48 Stunden vor dem Anreisetag möglich. Falls Sie später annullieren oder nicht anreisen, wird das Zimmer zu 100% verrechnet.

Annullations-Bedingungen für Gruppenreservation ab 4 Zimmern

  • ab 4 Zimmer bis und mit 8 Zimmer: Allgemeine Geschäftsbedingungen: Sie können 14 Tage vor Anreise am Vorabend um 23:59 Uhr die Reservierung kostenlos stornieren. Bei Stornierungen, die verspätet erfolgen, oder bei Nichtanreisen, stellen wir Ihnen den Preis des Aufenthaltes zu 100% in Rechnung.
  • ab 9 Zimmer bis und mit 14 Zimmer: Allgemeine Geschäftsbedingungen: Sie können bis 21 Tage vor Anreise am Vorabend um 23:59 Uhr die Reservierung kostenlos stornieren. Bei Stornierungen, die verspätet erfolgen, oder bei Nichtanreisen, stellen wir Ihnen den Preis des Aufenthaltes zu 100% in Rechnung.

NON-REF: Allgemeine Geschäftsbedingungen: nicht stornierbare Rate:  keine kostenlose Stornierung – der Zimmerpreis wird zu 100% belastet und der Betrag kann weder rückvergütet noch die Buchung kostenlos verschoben werden.

Zimmerreservierung

Dem Hotel ist spätestens 48 Stunden vor der Anlasstag eine detaillierte Namens- und Zimmerliste zuzustellen. Bei der Überschreitung der bestätigten Zimmerzahl bedarf es einer vorherigen Abstimmung mit dem Hotel. Bei kurzfristigen Änderungen der Teilnehmenden ist das Hotel zu informieren. Die bestätigte Anzahl Zimmer ist verbindlich und wir gemäss Stornierungsbedingungen in Rechnung gestellt.

Anreise | Abreise

Check-in ab 15.00 Uhr
Check-out bis 10.30 Uhr

Seminar- und Halbpensionsmenü

Nach tagesabhängigem Angebot. Allergien und Intoleranzen sind dem Gasthaus vorgängig bekannt zu geben.

 

Verpflegung und Getränkebezug

Das Mitbringen von eigenen Speisen und/oder Getränken ist nicht erlaubt.

 

Raumverfügbarkeit

Die Räumlichkeit steht Ihnen am Anlasstag für das Einrichten und Dekorieren mindestens eine Stunde früher zur Verfügung. Nach vorgängiger Absprache sind andere Zeiten möglich.

Raumzuweisung

Der Bankett- oder Seminarraum wird anhand der Teilnehmerzahl seitens der Trauben Gastronomie GmbH zugewiesen. Bei wesentlichen Änderungen der ursprünglichen Teilnehmerzahlt behält sich der Anbieter einen kurzfristigen Austausch der Räumlichkeit vor.

 

Voranreise

Benötigt der Veranstalter die Räumlichkeit vor dem ursprünglichen Anlasstag kann dieser nach Verfügbarkeit und zusätzlicher Raummiete dazugebucht werden.

 

Technik

Seminartechnik stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne kostenpflichtig zur Verfügung. Zusätzliche Technik von externen Anbietern kann kostenpflichtig dazu gemietet werden. Somit wird im Namen des Kunden gehandelt. Störungen an den vom Gasthaus zur Verfügung gestellten technischen Einrichtungen werden soweit möglich sofort behoben. Eine Zurückhaltung oder Minderung von Zahlungen kann aus diesem Grunde nicht vorgenommen werden.

 

Dekoration

Dekorationsmaterial oder andere Gegenstände dürfen nur mit Einverständnis des Gasthaus zum Trauben angebracht werden. Sämtliche Materialien müssen den feuerpolizeilichen Anforderungen, insbesondere in den Fluchtwegen, entsprechen. Das Verwenden von Wunderkerzen oder ähnlichen Feuerwerkskörper ist zwingend vorgängig mit der Geschäftsleitung abzusprechen.

 

DJ und Verlängerung

Laute Musik ist im Festsaal bis 00.00 Uhr gestattet. Anschliessend bitten wir Sie, aus Respekt gegenüber unseren Hotelgästen und der Nachbarschaft, die Musik auf Zimmerlautstärke zu reduzieren. Weisungen und Anordnungen durch die Mitarbeitenden des Trauben, sind jederzeit zu befolgen.

Eine Freinacht kann bis 04.00 Uhr morgens beantragt werden. Ab 24.00 Uhr werden Unkostenbeiträge für Mitarbeitende von CHF 45.00 pro Mitarbeiter und angebrochene Stunde verrechnet.

 

Sonderreinigung

Ist aufgrund von besonderer Verschmutzung eine Sonderreinigung notwendig, wird diese nach Aufwand zusätzlich verrechnet. Insbesondere wenn in den Hotelzimmern geraucht wird, ist mit einem Reinigungsaufwand von mindestens
CHF 150.00 zusätzlich zu rechnen. Das Verwenden von Konfetti ist im ganzen Haus untersagt.
Bei Zuwiderhandlung wird eine Reinigungspauschale von CHF 200.00 verrechnet.

 

Zusätzliche Auf- und Abbauarbeiten

Die Trauben Gastronomie GmbH richtet die Veranstaltungsräume gemäss vorheriger Absprache ein. Mehraufwände für zusätzliche Auf-, Um- oder Abbauten werden mit CHF 45.00 pro Mitarbeiterstunde verrechnet.

 

Haftung

Die Trauben Gastronomie GmbH lehnt jegliche Haftung in Bezug auf Diebstahl und Beschädigung von mitgebrachten Gegenständen, Dekorationen und weiteren Waren ab.
Der Veranstalter haftet gegenüber der Trauben Gastronomie GmbH für mögliche Beschädigung der Einrichtung wie Mobiliar, Technik oder dem Gebäude und für Verluste, die durch Teilnehmende verursacht wurden. Die Haftung erfolgt kausal und ohne Verschuldensnachweis.
Die gute Behandlung  und ordnungsgemässe Rückgabe wird Vorausgesetzt.
Die Räumlichkeiten des Gasthaus zum Trauben können nicht abgeschlossen werden.

 

Sicherheit und Ordnung

Die Trauben Gastronomie GmbH behält sich vor, den Vertrag jederzeit entschädigungslos, einseitig zu kündigen, wenn der ordentliche Betrieb, die Sicherheit von Personen oder der Ruf gefährdet ist. Insbesondere dann, wenn unwahre Angaben über den Verlauf des Anlasses gemacht wurden.

 

Anwendbares Recht

Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
Gerichtsstand ist Weinfelden.

 

Weinfelden, im März 2025